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Ob Teilrückbau, Komplett-Abbruch oder selektiver Rückbau – wir führen alle Rückbau- und Abbrucharbeiten fachgerecht, sicher und umweltbewusst durch. Unsere erfahrenen Teams arbeiten mit modernster Technik und sorgen für eine saubere Trennung der Baustoffe sowie eine normgerechte Entsorgung.
An den Rückbau schließen sich meist Rohbauarbeiten oder Arbeiten im Bestand an. Bleiben geschädigte Bauteile stehen, übernehmen wir zusätzlich die Betoninstandsetzung.
Beim Komplett-Abbruch entfernen wir Gebäude oder Gebäudeteile vollständig und bereiten das Grundstück für die Neubebauung vor. Die anfallenden Materialien werden sortenrein getrennt und einer fachgerechten Entsorgung oder Wiederverwertung zugeführt.
Der selektive Rückbau trennt verschiedene Baustoffe bereits während des Abbruchprozesses. Dies ermöglicht eine hohe Recyclingquote und reduziert die Entsorgungskosten erheblich. Besonders bei schadstoffbelasteten Gebäuden ist der selektive Rückbau die Methode der Wahl.
Bei der Entkernung werden nichttragende Bauteile wie Innenwände, Bodenbeläge und Installationen entfernt, während die tragende Struktur erhalten bleibt. Dies ist die ideale Lösung für Umbauten, Sanierungen und Umnutzungen bestehender Gebäude.
Professionelle Rückbau- und Abbrucharbeiten schaffen die Grundlage für neue Bauprojekte. Die wichtigsten Vorteile:
Beim klassischen Abbruch wird das Bauwerk als Ganzes beseitigt, das Material fällt gemischt an und wird überwiegend als Bauschutt entsorgt. Beim selektiven Rückbau wird das Gebäude in umgekehrter Reihenfolge seiner Errichtung zerlegt: zuerst Einrichtung und Ausbau, dann Haustechnik, Fenster, Bodenbeläge und Dämmstoffe, zuletzt die Tragstruktur. Jede Materialgruppe wird getrennt ausgebaut und getrennt entsorgt.
Der Rückbau ist im ersten Moment aufwendiger, weil er Handarbeit und mehr Zeit verlangt. Wirtschaftlich gleicht sich das meist aus und kippt oft ins Positive, denn sortenreine Fraktionen sind erheblich billiger zu entsorgen als gemischter Abfall – Beton, Ziegel, Metall, Holz und Gipskartonplatten haben sehr unterschiedliche Entsorgungspreise, und Metalle bringen Erlöse. Gemischter Bauschutt ist dagegen der teuerste Weg.
Rechtlich ist der selektive Rückbau ohnehin der Regelfall. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Gewerbeabfallverordnung verlangen die getrennte Erfassung, und sobald Schadstoffe im Spiel sind – Asbest, künstliche Mineralfasern, teerhaltige Kleber, PCB in Fugenmassen – ist der getrennte Ausbau zwingend vorgeschrieben. Wir planen den Rückbau deshalb standardmäßig selektiv und weisen die Stoffströme mit Wiegescheinen nach. Wo ein Vollabbruch sinnvoll und zulässig ist, sagen wir das offen, weil es Ihnen Geld spart.
Vor jedem Eingriff in Bauteile, die vor 1993 errichtet wurden, steht eine Schadstofferkundung. Ein Sachverständiger nimmt Proben und erstellt ein Kataster, aus dem hervorgeht, welche Stoffe wo und in welcher Menge vorkommen. Typische Fundstellen sind Asbestzement in Dach- und Fassadenplatten, Asbest in Fliesenklebern, Spachtelmassen und Brandschutzverkleidungen, künstliche Mineralfasern in Dämmungen vor 1996, PAK in schwarzen Klebern und Parkettklebstoffen sowie PCB in dauerelastischen Fugen.
Die Arbeiten selbst führen nur Betriebe mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 aus. Je nach Material und Verfahren wird mit Schwarz-Weiß-Anlagen, Unterdruckhaltung, Personenschleusen, Vollschutzanzügen und Atemschutz gearbeitet, staubarme Verfahren und Faserbindemittel sind vorgeschrieben. Bei Asbestarbeiten größeren Umfangs ist die Anzeige bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde erforderlich, und nach Abschluss erfolgt eine Freimessung, bevor der Bereich wieder freigegeben wird.
Entsorgt wird staubdicht verpackt, gekennzeichnet und getrennt, über zugelassene Entsorger und mit elektronischen Begleitscheinen für gefährliche Abfälle. Sie erhalten das vollständige Nachweispaket. Wichtig zu wissen: Eine unterlassene Schadstofferkundung ist kein Sparpotenzial, sondern ein Risiko. Wird während des laufenden Abbruchs Asbest gefunden, steht die Baustelle sofort still, die Fläche muss beräumt und ein neues Konzept erstellt werden – das kostet regelmäßig ein Vielfaches der Erkundung und kann bei bereits verteilten Fasern die gesamte Umgebung betreffen.
In Berlin ist der Abbruch baulicher Anlagen nach der Bauordnung grundsätzlich anzuzeigen, für viele Gebäude reicht diese Anzeige mit den zugehörigen Unterlagen aus. Beizufügen sind je nach Fall eine Abbruchbeschreibung, Angaben zur Standsicherheit benachbarter Bauteile, das Schadstoffkataster und ein Entsorgungskonzept. Bei größeren Gebäuden ist zusätzlich ein Standsicherheitsnachweis für den Abbruchvorgang durch einen Tragwerksplaner erforderlich.
Eine echte Genehmigung braucht es in mehreren Fällen: bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäuden in Denkmalbereichen, in Erhaltungssatzungsgebieten – in Berlin also in den Milieuschutzgebieten –, bei Eingriffen in die Tragstruktur eines Gebäudes, das teilweise bestehen bleibt, sowie bei Grenzbebauung und Reihenhäusern, wo Nachbarwände betroffen sind. Auch der Wegfall von Wohnraum kann eine Zweckentfremdungsgenehmigung erfordern.
Daneben stehen die praktischen Genehmigungen, die man leicht übersieht: Sondernutzungserlaubnis für Container, Gerüst und Kran auf öffentlichem Straßenland, verkehrsrechtliche Anordnung für Halteverbotszonen und Umleitungen, gegebenenfalls Abstimmung mit den Leitungsträgern für Trennungen von Strom, Gas, Wasser und Fernwärme. Wir sagen Ihnen im Vorfeld, welche Unterlagen und Anträge in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, stellen die baustellenbezogenen Anträge auf Wunsch selbst und stimmen die Fristen so ab, dass der Terminplan hält.
Staub bekämpfen wir dort, wo er entsteht. Beim Abbruch mit Bagger und Sortiergreifer arbeiten wir mit Wasserbedüsung direkt am Werkzeug und bei Bedarf mit Nebelkanonen an der Abbruchkante, handgeführte Geräte wie Fräsen, Schleifer und Sägen laufen mit Absaugung nach Staubklasse H. Innenbereiche werden mit Staubschutzwänden und Folienschleusen abgeschottet, bei Bedarf mit Unterdruckhaltung, damit kein Staub in genutzte Bereiche gelangt. Zufahrten und Verkehrsflächen werden gereinigt, damit der Staub nicht über die Reifen in die Umgebung getragen wird.
Beim Lärm hilft vor allem die Verfahrenswahl. Statt zu stemmen setzen wir dort, wo es geht, Seil- und Wandsägen, Kernbohrungen und hydraulische Betonzangen ein – das ist deutlich leiser und erschütterungsarm, was im bewohnten Bestand und bei empfindlichen Nachbarbauten entscheidend ist. Die Arbeitszeiten richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm; besonders laute Arbeiten legen wir in eng begrenzte, vorher angekündigte Zeitfenster.
Bei erschütterungsempfindlicher Umgebung – Altbauten, Kliniken, Labore, historische Bausubstanz – messen wir die Schwinggeschwindigkeit nach DIN 4150 kontinuierlich und passen das Verfahren an, wenn Grenzwerte erreicht werden. Vor Beginn dokumentieren wir den Zustand der Nachbargebäude durch ein Beweissicherungsverfahren mit Fotos und Rissprotokollen. Das schützt beide Seiten: Sie vor unberechtigten Forderungen und die Nachbarn vor unbemerkten Schäden.
Ja, lückenlos. Für jede Abfallfraktion erhalten Sie Wiegescheine der Entsorgungsanlage mit Datum, Abfallschlüsselnummer, Menge und Anlagenbezeichnung. Für nicht gefährliche Abfälle sind das die Übernahmescheine der jeweiligen Anlage, für gefährliche Abfälle wie Asbest, teerhaltige Materialien oder kontaminierte Böden kommen die elektronischen Begleitscheine des Nachweisverfahrens hinzu, einschließlich Entsorgungsnachweis und Übernahmeschein.
Die Gewerbeabfallverordnung verlangt darüber hinaus eine Dokumentation der getrennten Sammlung. Können einzelne Fraktionen nicht getrennt gehalten werden, ist zu begründen, warum, und der Gemischtabfall muss einer Vorbehandlungsanlage zugeführt werden – auch das ist nachzuweisen. Wir führen diese Dokumentation baustellenbezogen und übergeben sie Ihnen gebündelt zum Abschluss der Arbeiten.
Für Sie hat das einen konkreten Wert über die reine Pflichterfüllung hinaus. Die Nachweise sind Grundlage für die Schlussrechnung, weil Entsorgungsmengen üblicherweise nach tatsächlichem Gewicht abgerechnet werden und Sie so jede Position nachvollziehen können. Sie sind außerdem bei Förderprogrammen, Zertifizierungen und beim späteren Verkauf des Grundstücks relevant, weil sie belegen, dass Schadstoffe ordnungsgemäß entfernt wurden. Und im Streitfall sind sie der Beleg dafür, dass die Entsorgungsverantwortung, die rechtlich beim Abfallerzeuger und damit beim Bauherrn liegt, korrekt erfüllt wurde.
Wir von EastWest Bau haben bereits zahlreiche Rückbau- und Abbruchprojekte erfolgreich umgesetzt – von der Entkernung einzelner Wohnungen bis hin zum Komplett-Abbruch großer Gewerbegebäude.
Planen Sie einen Rückbau oder Abbruch? Kontaktieren Sie uns noch heute! Unser Team berät Sie umfassend und erstellt ein individuelles Konzept für Ihr Projekt. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.